Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben in Zusammenarbeit mit den Grossbanken Credit Suisse und UBS im Interesse eines stabilen Schweizer Finanzplatzes das Liquiditätsregime für Grossbanken grundlegend überarbeitet. Das neue Liquiditätsregime wird per 30. Juni 2010 in Kraft treten.
Die schweizerischen Liquiditätsvorschriften, wie sie in der Bankenverordnung verankert sind und auch für die Grossbanken gelten, stammen aus dem Jahr 1988. Sie wurden nie grundlegend überarbeitet und können die geforderte Krisenresistenz für grosse, global tätige Schweizer Banken nicht gewährleisten. Eine angemessene Ausstattung mit Liquidität ist, neben Kapital, für die Widerstandsfähigkeit von Grossbanken unabdingbar. Ein modernes Liquiditätsregime ist für die Robustheit und damit für die Stabilität des Finanzsystems zentral. Dies haben die Erfahrungen aus der jüngsten globalen Finanzkrise deutlich vor Augen geführt.
Soll eine Grossbank heftige Stresssituationen unabhängig von staatlicher Hilfe meistern können, muss sie über liquide Mittel verfügen, die erheblich höher sind als nach den bisherigen Vorschriften erforderlich. Die FINMA und die SNB haben in Zusammenarbeit mit den beiden Grossbanken ein neues Liquiditätsregime erarbeitet. Sie konnten diese Arbeiten am 20. April 2010 durch Vereinbarungen der FINMA mit beiden Grossbanken erfolgreich zum Abschluss bringen. Das neue Regime berücksichtigt die internationalen Bestrebungen zur Liquiditätsregulierung, namentlich jene des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.
Kernelement des neuen Liquiditätsregimes ist ein durch die FINMA und SNB definiertes strenges Stressszenario. Das Stressszenario umfasst eine allgemeine Krise auf den Finanzmärkten und gleichzeitig einen Vertrauensverlust der Gläubiger in die Bank. Die neuen Liquiditätsanforderungen verlangen, dass die Banken in der Lage sind, insbesondere durch Haltung einer angemessenen Reserve erstklassiger liquider Aktiven, die in diesem Szenario geschätzten Ausflüsse während mindestens 30 Tagen decken zu können.
Diese Anforderungen sollen den Grossbanken und den Behörden die minimal notwendige Zeit einräumen, um eine Krisensituation zu entschärfen. Die Straffung der Liquiditätsanforderungen für die Grossbanken ist eine Konsequenz ihrer systemischen Bedeutung für die Schweizer Volkswirtschaft. Die Grossbanken müssen der FINMA erstmals per 30. Juni 2010 und danach monatlich nachweisen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen.
Kontakt
Dr. Alain Bichsel, Leiter Kommunikation FINMA, Tel. +41 (0)31 327 91 70
Werner Abegg, Leiter Kommunikation SNB, Tel. +41 (0)44 631 32 67