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2010

Leitlinien zur Finanzmarktregulierung

Der FINMA-Verwaltungsrat verabschiedete im April die von der Geschäftsleitung vorgelegten und mit dem Finanzdepartement abgesprochenen Leitlinien zur Finanzmarktregulierung. Die Leitlinien stützen sich auf das Finanzmarktgesetz und definieren den Regulierungs- und Policy-Prozess der FINMA.
Das Finanzmarktgesetz statuiert verschiedene Grundsätze für die Regulierungstätigkeit der FINMA. Die FINMA hat gemäss diesen Grundsätzen nur so weit zu regulieren, wie dies zur Erreichung der Aufsichtsziele (Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten, Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte und Wahrung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz) nötig ist. Sie hat bei ihrer Regulierungstätigkeit verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, so z. B. Kosten und Auswirkungen einer Regulierungsmassnahme, die unterschiedlichen Gegebenheiten bei den Beaufsichtigten (Geschäftsfelder oder Risiken) sowie internationale Mindeststandards. Zudem soll die FINMA für einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen sorgen und die Selbstregulierung unterstützen.

In den vorliegenden Leitlinien legt die FINMA nun dar, wie sie diese gesetzlichen Vorgaben im Regulierungsprozess umsetzen wird. Im Zentrum stehen hier eine konsequente und nachvollziehbare Abwicklung des Regulierungsprozesses, Transparenz sowie der angemessene Miteinbezug der Betroffenen. 
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