In ihrer Untersuchung zum Vertrieb kapitalgeschützter strukturierter Produkte an Privatkunden hat die FINMA Anfang dieses Jahres Mängel im Bereich des Kundenschutzes festgestellt. Das geltende Recht schützt die Interessen von Kundinnen und Kunden beim Erwerb und beim Absatz von Finanzprodukten nicht in genügender Weise. Die FINMA stellt nun Handlungsoptionen vor, wie Privatkunden besser geschützt werden könnten. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsoptionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Kunden- und Reputationsschutzes. Interessierte Kreise sind eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen.
Anfang 2010 präsentierte die FINMA ihre umfangreiche Untersuchung zum Vertrieb kapitalgeschützter strukturierter Produkte an Privatkunden. Auslöser war der Konkurs der Lehman Brothers Holdings Inc. im Herbst 2008. Diese Untersuchung ergab keine schwerwiegenden Verletzungen des geltenden schweizerischen Aufsichtsrechts, machte aber deutlich, dass die heutige Regulierung die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungskunden nicht ausreichend schützt. Entsprechend lancierte die FINMA ein Projekt zur sektorenübergreifenden Überprüfung der bestehenden Vertriebsregeln. Die FINMA publiziert heute das Ergebnis ihrer Untersuchung. Sie will damit zu einem konstruktiven Dialog zur Verbesserung des Kundenschutzes beim Erwerb und beim Absatz von Finanzprodukten beitragen.
Im Fokus stehen die Verhaltenspflichten beim Absatz von Finanzprodukten und der Kundeninformation über Finanzprodukte. Das geltende Recht adressiert zwar diese Problemfelder punktuell, aber nicht in genügender Weise. Das geltende Recht statuiert nur vereinzelt Erkundigungs- und Informationspflichten hinsichtlich der Kundenbedürfnisse. Auch finden sich nur vereinzelte Bestimmungen zur Offenlegung der mit einer Dienstleistung oder einem Produkt insgesamt verbundenen Kosten sowie der eigenen Interessenbindungen und -konflikte. Zudem ist es nach Auffassung der FINMA stossend, wenn einzelne Finanzdienstleister gemäss geltendem Recht nicht einmal einer Registrierungspflicht unterstehen, sondern ihre Dienstleistungen vollkommen frei von aufsichtsrechtlichen Standards erbringen können. Weiter hat sich gezeigt, dass die Transparenz über Finanzprodukte auch auf Stufe Produkt gestärkt werden muss. Die Kunden müssen für Anlageprodukte im Prospekt über die wesentlichen Risiken aufgeklärt werden.
Die FINMA schlägt folgende Handlungsoptionen vor:
- Verständliche Beschreibung der Risiken von Finanzprodukten
- Verhaltensregeln bei Kundenkontakt am Point of Sale
- Verbesserte Dokumentationspflichten am Point of Sale
- Verstärkte Regulierung des grenzüberschreitenden Vertriebs von ausländischen Finanzprodukten in der Schweiz
- Erleichterte Produkte- und Verhaltensregeln für Geschäfte mit qualifizierten Kunden
- Registrierungspflicht für nicht prudentiell beaufsichtigte Finanzdienstleister am Point of Sale
- Verbindliche, einfache und rasche Streiterledigung bei Privatkunden
Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit prüft die FINMA bereits unter geltendem Recht, ob die durch sie beaufsichtigten Finanzdienstleister die bestehenden Pflichten am Point of Sale einhalten. Gestützt auf die Ergebnisse dieses Diskussionspapiers wird die FINMA die erörterten Aspekte besonders vertieft untersuchen und die Einhaltung der bestehenden Vorschriften – falls erforderlich – auch mittels Enforcement durchsetzen. Des weiteren schlägt die FINMA zur Umsetzung der von ihr befürworteten Handlungsoptionen die Schaffung eines allgemeinen "Finanzdienstleistungsgesetzes" vor. Ein solches Gesetzgebungsprojekt bedürfte bis zu seinem Inkrafttreten auch bei Vorliegen eines eindeutigen politischen Willens erfahrungsgemäss aber mehrere Jahre. Schneller könnte und müsste deshalb eine – in ihrem Anwendungsbereich allerdings auf bestimmte bereits prudentiell beaufsichtigte Finanzdienstleister beschränkte – Verordnung des Bundesrates zu Verhaltenspflichten im Effektenhandel und beim Vertrieb von Kollektivanlagen realisiert und umgesetzt werden.
Die FINMA lädt sämtliche interessierten Kreise ein, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Stellungnahmen zum vorliegenden Diskussionspapier können bis zum 15. April 2011 eingereicht werden.
Kontakt
Dr. Alain Bichsel, Leiter Kommunikation, Tel. +41 (0)31 327 91 70,
alain.bichsel@finma.ch