Die FINMA setzt revidierte Rundschreiben zu Kredit- und Marktrisiken, Offenlegung sowie Risikoverteilung für Banken auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Sie passt damit ihre Ausführungs-bestimmungen zur Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung an, die der Bundesrat jüngst revidiert hat.
Am 14. Juli eröffnete die FINMA ihre Anhörung zu Revisionsentwürfen zu vier Rundschreiben, namentlich dem FINMA-RS 08/19 "Kreditrisiken Banken", 08/20 "Marktrisiken Banken", 08/22 "Offenlegung Banken" sowie 08/23 "Risikoverteilung Banken". Ziel der Revision war, die aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise auch international unbestrittenen Regulierungsdefizite im Bereich der Eigenmittelunterlegung von Handelsbuchpositionen und Verbriefungen sowie der Risikoverteilung zu bereinigen. Inhaltlich geht die Revision auf die geänderten Basel-II-Mindeststandards des Basler Ausschusses im Bereich der Eigenmittel sowie auf die geänderten Mindeststandards der EU im Bereich der Risikoverteilung zurück.
Die öffentliche Anhörung ergab ein grundsätzlich positives Echo auf die Revisionsvorschläge. Die nun vorliegenden definitiven Rundschreiben unterscheiden sich daher kaum von den in Anhörung gegebenen Revisionsentwürfen. Erwähnenswerte Anpassungen betreffen einzig gewisse Übergangsbestimmungen im Bereich der Offenlegung. Hier übernimmt die FINMA zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen den Zeitplan der EU. Alle vier revidierten Rundschreiben beziehen sich auf die durch den Bundesrat am 10. November 2010 revidierte Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung und treten mit der revidierten Verordnung am 1. Januar 2011 in Kraft.
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