Während sich die FINMA auf die Überprüfung und Durchsetzung der von ihr erlassenen Rechnungslegungsvorschriften konzentriert, werden zukünftig alle anderen bei Emittenten anerkannten Rechnungslegungsstandards von der SIX Exchange Regulation überwacht.
Die Abschlüsse von Schweizer Banken, Effektenhändlern und Versicherungen mit einer Kotierung an der SIX Swiss Exchange werden inskünftig entweder von der FINMA oder SIX Exchange Regulation überwacht. Dabei wird SIX Exchange Regulation für die Rechnungslegungsstandards IFRS, US GAAP und Swiss GAAP FER zuständig sein. Die FINMA ihrerseits wird sich auf die bankengesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung konzentrieren.
Sowohl die FINMA wie auch SIX Exchange Regulation werden die in ihrem Verantwortungsbereich stehende Durchsetzung der Rechnungslegungsstandards selbstständig und nach den von ihnen festgelegten Prozessen voneinander unabhängig durchführen. Die beiden Regulatoren haben zudem zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten einen Informationsaustausch über allfällige Verstösse gegen die Rechnungslegungsvorschriften vereinbart.
Die Durchsetzungstätigkeit der FINMA und SIX Exchange Regulation soll dazu beitragen, eine hohe Qualität der Abschlüsse sicherzustellen und das Vertrauen der Stakeholder in die Finanzbe-richterstattung zu erhöhen. SIX Exchange Regulation wird das vorhandene Wissen zu IFRS, US GAAP und Swiss GAAP FER um die für die Anwendung bei Banken, Effektenhändlern und Versicherungen notwendigen Spezialkenntnisse erweitern und rechnet dafür mit einer mehrjährigen Aufbauphase.
Kontakte
Dr. Alain Bichsel, Leiter Kommunikation, Tel. +41 (0)31 327 91 70, alain.bichsel@finma.ch
Stephan Meier, Media Relation SIX Group, Tel. +41 (0)58 854 26 75, pressoffice@six-group.com