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Medienmitteilung
2011

FINMA schlägt Änderung des Rundschreibens "Ratingagenturen" vor

Die FINMA eröffnet eine Anhörung zur Änderung des Rundschreibens über die Anerkennung von Ratingagenturen. Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag werden die Anforderungen an Ratingagenturen auf sämtliche Beaufsichtigten der FINMA ausgedehnt und einheitliche Voraussetzungen zur Anerkennung von Ratingagenturen geschaffen. Die Änderungen orientieren sich an den Entwicklungen internationaler Standardsetter und berücksichtigen gleichzeitig die Gegebenheiten des schweizerischen Marktumfelds. Die im Rundschreibenentwurf enthaltenen Anforderungen an Ratingagenturen sollen zu einem qualitativen Mindeststandard der Ratings beitragen. Die Anhörung endet am 13. Mai 2011.

Das bisher geltende Rundschreiben regelt die Anerkennungsvoraussetzungen für Ratingagenturen, deren Bonitätsbeurteilungen (Ratings) von Banken und Effektenhändlern zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel auf Grundlage der Finanzmarktregulierung für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet werden.

Mit der geplanten Änderung wird der Anwendungsbereich des Rundschreibens von der auf Banken und Effektenhändlern ausgerichteten aufsichtsrechtlichen Verwendung zukünftig auf die relevanten regulatorischen Vorschriften für Versicherungsunternehmen (z.B. Anlagevorschriften zum gebundenen Vermögen) sowie für kollektive Kapitalanlagen (Anlagetechniken und Einsatz von Derivaten) ausgedehnt. Damit gelten bei allen Kategorien von Beaufsichtigten der FINMA die gleichen Anerkennungsvoraussetzungen für Ratingagenturen.

Infolge der Finanzmarktkrise haben internationale Standardsetter ihre Richtlinien betreffend Ratingagenturen überarbeitet. Der IOSCO "Code of Conduct Fundamentals for Credit Rating Agencies (2008)" und das im Dezember 2010 vom BCBS verabschiedete "A regulatory framework for more resilient banks and banking systems" (Basel III) bilden die Grundlage für die inhaltlichen Änderungen des Rundschreibenentwurfs. Z.B. müssen Ratingagenturen zukünftig mehr Informationen offenlegen, die zur Abgabe des einzelnen Ratings geführt haben sowie zu den Grundlagen ihrer Tätigkeit.

Mit dem genannten Vorschlag hält die FINMA im Hinblick auf die Marktsituation für Ratingagenturen in der Schweiz an dem bewährten System der Anerkennung fest. Das bedeutet, dass von der FINMA anerkannte Ratingagenturen nach wie vor nicht als Beaufsichtigte der Finanzmarktaufsicht nach Art. 3 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes unterstehen. Die FINMA kann jedoch bei der Anerkennung von im Ausland domizilierten Ratingagenturen sowie betreffend die Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen auf die Überwachung durch ausländische Aufsichtsbehörden abstellen.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch

Entwurf Rundschreiben 2008/26 Ratingagenturen

Zuletzt geändert: 19.03.2015 Grösse: 0.28  MB
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Erläuterungsbericht

Änderung FINMA-Rundschreiben 2008/26 „Ratingagenturen“

Zuletzt geändert: 19.03.2015 Grösse: 0.36  MB
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Information zur Anhörung

FINMA-Rundschreiben 2008/26 „Ratingagenturen“

Zuletzt geändert: 25.05.2015 Grösse: 0.11  MB
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