Banken und Effektenhändler, die beabsichtigen, im Ausland tätig zu werden, unterstehen einer vorgängigen banken- und börsengesetzlichen Meldepflicht. Die neu geschaffene Wegleitung soll die dem Banken- und Börsengesetz unterstellten Gesellschaften über die Erwartungen der FINMA hinsichtlich der Meldungen im Rahmen der Errichtung einer Präsenz im Ausland informieren (Art. 6b BankV und Art. 18 Abs. 5 BEHV).
Das Dokument mit der Bezeichnung "Wegleitung betreffend vorgängige Meldepflichten bei der Errichtung einer Präsenz im AusIand durch Banken und Effektenhändler" ist ab heute in den drei Amtssprachen sowie auf Englisch auf der FINMA-Website verfügbar.