Die Übernahmekommission hat mit Verfügung 410/03 vom 5. Juli 2011 festgestellt, dass Skandinaviska Enskilda Banken AB, Zweigniederlassung Frankfurt, befähigt und unabhängig ist, die ergänzenden Prüfungshandlungen gemäss Urteil B-5272/2009 des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 2010 vorzunehmen. Die qualifizierte Aktionärin Sarasin Investmentfonds AG hat die Verfügung 410/03 angefochten. Der Übernahmeausschuss der FINMA prüft diese Beschwerde.