Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA beendete 2010 verschiedene regulatorische Arbeiten auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Erwähnenswert sind insbesondere:
- das Rundschreiben 2011/1 "Finanzintermediation nach GwG", das die Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation konkretisiert,
- die neue Geldwäschereiverordnung-FINMA, die die Pflichten der Finanzintermediäre zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung präzisiert,
- die Genehmigung und Anerkennung als Mindeststandard durch die FINMA des neuen Reglements der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbands,
die allesamt am 1. Januar 2011 in Kraft traten.
Aus diesem Grund veröffentlicht die FINMA ein Sonderbulletin Geldwäscherei. Ziel dieses FINMA-Bulletins 1/2011 ist es, den Finanzmarktteilnehmern eine Sammlung mit den wichtigsten geltenden Regulierungstexten auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung zu stellen.
Sonderbulletins der FINMA werden in der Regel nicht gedruckt. Das Sonderbulletin zum Geldwäschereigesetz liegt deshalb nur in elektronischer Form vor.