Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat den Umgang der Banken mit "Politisch exponierten Personen" (PEP) abgeklärt. Die meisten Finanzinstitute sind ihren besonderen Sorgfaltspflichten genügend bis gut nachgekommen. In vier Fällen eröffnet die FINMA Enforcement-Verfahren. Einen über den heutigen Stand hinausgehenden Regulierungsbedarf sieht die FINMA keinen.
Die FINMA hat das Verhalten von 20 Schweizer Banken in Sachen PEP einer Prüfung unterzogen. Anlass dazu waren die eidgenössischen Sperrungsverordnungen des Frühjahrs 2011, die der Bundesrat in Zusammenhang mit den Ereignissen in Tunesien, Ägypten und Libyen verhängt hatte.
Die Abklärungen der FINMA ergaben, dass die Mehrheit der 20 untersuchten Banken ihre Pflichten im Umgang mit PEP kennen und korrekt und effizient umsetzen. Dies gilt für die Identifikation der PEP-Beziehungen, wie auch für die weiteren Schritte, die es zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten braucht. Bei den Banken, bei denen kleinere Mängel erkannt wurden, begleitet die FINMA die eingeleiteten Massnahmen und vertieft die Intensität der allgemeinen Geldwäscherei-Aufsicht. Bei vier Banken hat die FINMA in einzelnen Punkten ein ungenügendes Verhalten festgestellt. Dort hat sie Enforcement-Verfahren eingeleitet.
Geschäftsbeziehungen mit PEP sind nicht verboten, die Banken müssen aber von Gesetzes wegen solche Geschäftsbeziehungen mit erhöhter Aufmerksamkeit behandeln. Die entsprechenden Schweizer Vorschriften erfüllen und übertreffen die internationalen GAFI-Standards. Handlungsbedarf in Sachen Geldwäscherei-Regulierung in diesem Bereich hat die FINMA aufgrund der Voruntersuchung keinen erkannt.
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