Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 22. Dezember 2011 den Anhänge 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen angepasst. Im Anhang 2 auf Liste B wurden zwei Unternehmen gestrichen. Die Anpassung tritt am 23. Dezember 2011 in Kraft. Die Verordnungsänderungen sind auf der
Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) abrufbar.