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Medienmitteilung
2011

Teilrevision der Börsenverordnung-FINMA tritt in Kraft

Die Reaktionen auf die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA durchgeführte Anhörung zur Teilrevision der Verordnung der FINMA über die Börsen und den Effektenhandel (BEHV-FINMA) waren positiv und erforderten kaum Anpassungen. Die revidierte FINMA-Börsenverordnung tritt damit wie geplant per 1. Januar 2012 in Kraft.
Die revidierte Börsenverordnung-FINMA sieht vor, dass nicht zum Vertrieb genehmigte ausländische kollektive Kapitalanlagen ihre Beteiligungen nach den gleichen Bestimmungen wie inländische kollektive Kapitalanlagen offenlegen können. Voraussetzung dafür ist es, dass sie bestimmte Anforderungen an die Unabhängigkeit erfüllen und dies gegenüber der Offenlegungsstelle entsprechend erklären (vgl. Art. 17 Abs. 3 BEHV-FINMA). Damit können ausländische kollektive Kapitalanlagen insbesondere eine Befreiung von der Konsolidierungspflicht im Konzern in Anspruch nehmen. Überdies wurden im Rahmen der Teilrevision die Meldepflichten bei exaktem Erreichen von Schwellenwerten präzisiert (Art. 9 Abs. 4 BEHV-FINMA) sowie ergänzende bzw. präzisierende Verfahrensbestimmungen, z. B. die übersichtlichere Veröffentlichung von eingegangenen Meldungen, aufgenommen.

Die im Sommer 2011 gestartete Anhörung zum Verordnungsentwurf brachte grundsätzlich positive Reaktionen. Aufgrund der Stellungnahmen wurden nur geringfügige Änderungen bzw. Präzisierungen gegenüber der Anhörungsvorlage angebracht. Die Reaktionen auf die Anhörung sind im Anhörungsbericht zu finden.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, media@finma.ch
Anhörungsbericht

Bericht der FINMA über die Anhörung zum Entwurf für die Änderung der BEHV-FINMA, welche vom 27. Juli 2011 bis zum 5. September 2011 durchgeführt wurde

Zuletzt geändert: 19.03.2015 Grösse: 0.31  MB
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Stellungnahmen

Änderung der Börsenverordnung-FINMA (BEHV-FINMA)

Zuletzt geändert: 01.11.2011 Grösse: 1.78  MB
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