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Medienmitteilung
2012

FINMA eröffnet Anhörung zur Bankeninsolvenzverordnung

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Totalrevision der Bankenkonkursverordnung. Nötig wurde diese Revision, weil das Bankengesetz geändert wird: Am 1. September 2011 ist die neue Einlagensicherungsvorlage in Kraft getreten, im Verlaufe dieses Jahres sollen die neuen Bestimmungen der "Too big to fail"-Vorlage Rechtskraft erlangen. Die neue Bankeninsolvenzverordnung konkretisiert die gesetzlichen Regeln über die Sanierung von Banken. Sie gilt für alle Banken und Effektenhändler. Die Anhörung endet am 2. März 2012.
Am 1. September 2011 traten wichtige neue Bestimmungen des Bankengesetzes zum Konkurs- und Sanierungsrecht in Kraft. Dieses Recht wird im Verlauf des Jahres 2012 im Rahmen der TBTF-Vorlage noch punktuell ergänzt werden. Der vorliegende Verordnungsentwurf führt die auf Gesetzesstufe generell gehaltenen Vorschriften näher aus, wobei er die Änderungen des Bankengesetzes beider Vorlagen berücksichtigt. Die Bankenkonkursverordnung (BKV-FINMA) vom 30. Juni 2005 soll in "Verordnung über die Insolvenz von Banken und Effektenhändlern (BIV-FINMA" umbenannt werden.

Inhaltlich steht die detaillierte Regelung des Sanierungsverfahrens sowie des Sanierungsplans im Vordergrund. Im Rahmen eines Insolvenzfalls ist neu nicht mehr nur die Sanierung einer Bank als Ganzes möglich. Vielmehr kann die FINMA nun auch sicherstellen, dass einzelne, für den Schutz des Finanzsystems sowie der Volkswirtschaft wesentliche Bankdienstleistungen auf andere Rechtsträger übertragen werden. Um das für eine Sanierung erforderliche Kapital zu beschaffen, werden der FINMA neue Instrumente an die Hand gegeben, insbesondere die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital. Erwähnenswert ist überdies die Möglichkeit, dass die FINMA in bestimmten Fällen den Gebrauch vom Recht auf Vertragsbeendigung gegenüber Vertragsparteien der Bank aufschieben kann. Weitere Änderungen bezwecken ein rasches, effizientes und auf den Einzelfall abgestimmtes Verfahren führen. Die Vorlage entspricht weitgehend den internationalen Vorgaben des Financial Stability Board.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
Entwurf Bankeninsolvenzverordnung

Zuletzt geändert: 19.03.2015 Grösse: 0.15  MB
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Kernpunkte

Bankeninsolvenzverordnung-FINMA

Zuletzt geändert: 22.10.2012 Grösse: 0.15  MB
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Erläuterungsbericht

Bankeninsolvenzverordnung-FINMA

Zuletzt geändert: 19.03.2015 Grösse: 0.46  MB
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