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Medienmitteilung
2012

Nicht autorisierte Handelsaktivitäten der UBS: FINMA leitet Enforcementverfahren ein

Im September 2011 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA angekündigt, sie werde gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht von Grossbritannien, der Financial Services Authority (FSA), eine unabhängige Untersuchung zu den Ereignissen rund um die Handelsverluste der UBS AG (UBS) bei ihrer Investment Bank in London starten.
Die FINMA hat nun ein formelles Enforcementverfahren nach Schweizer Recht gegen die UBS eröffnet. Sie steht dabei in engem Kontakt mit der FSA, die ebenfalls eine formelle Enforcementuntersuchung gegen die UBS eröffnet hat. Die FINMA wird über die Angemessenheit der Kontrollmechanismen der Investment Bank zur Verhinderung und Aufdeckung nicht autorisierter Handelsaktivitäten und über deren Rechtskonformität mit dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (BankG) und dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) sowie damit verbundenen Gesetzesvorschriften befinden.

Bis zum Abschluss der Enforcementverfahren wird die FINMA voraussichtlich keine weiteren Informationen veröffentlichen.

Die Medienmitteilung der FSA findet sich hier:  http://www.fsa.gov.uk/library/communication/statements/2012/ubs.shtml

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
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