Anpassung von Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe
Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 21. März 2012 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe (SR 946.209.2) geändert. 86 natürliche Personen und 20 Unternehmen wurden gelöscht. Die Anpassungen treten am 23. März 2012 in Kraft.
Die Verordnungsänderungen sind auf der Internetseite des SECO abrufbar.