Änderung des Anhangs der Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206)
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 27. April 2012 den Anhang der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak geändert. Es wurden drei natürliche Personen aus der Liste gestrichen. Die Änderung tritt am 14. Mai 2012 in Kraft.
Die Änderung des Anhangs der Verordnung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.