Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur neuen Versicherungskonkurs-Verordnung. Nötig wird diese Verordnung, weil das VAG das Konkursverfahren nur rudimentär regelt und die FINMA seit dem 1. September 2011 für den Konkurs über Versicherungsunternehmen zuständig ist. Die Anhörung endet am 30. Juni 2012.
Seit dem 1. September 2011 ist die FINMA zuständig für die Konkurseröffnung und durchführung über Unternehmen, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterstehen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt das Konkursverfahren nur rudimentär, weshalb die vorliegende Verordnung das Gesetz entsprechend konkretisiert und damit für Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit sorgt.
Der vorliegende Entwurf zur "Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über den Konkurs von Versicherungsunternehmen (Versicherungskonkursverordnung-FINMA, VKV-FINMA)" strebt den Schutz der Versicherten auch im Konkursfall eines Versicherungsunternehmens an. Den Forderungen von Versicherten, die vom Versicherungsunternehmen durch gebundenes Vermögen sicherzustellen sind, kommt hier besondere Bedeutung zu. Zum einen sollen solche Forderungen gegenüber den übrigen privilegierten Forderungen vorrangig klassiert (vgl. Rangordnung Art. 219 Abs. 4 SchKG) und befriedigt werden (vgl. Art. 54a Abs. 2 in Verbindung mit Art. 17 VAG). Zum anderen ist vorgesehen, dass die Auszahlung der Konkursdividende an Versicherte aus dem gebundenen Vermögen ganz oder teilweise erfolgen kann, bevor der Kollokationsplan in Rechtskraft erwächst. Dies ist deshalb bedeutsam, weil in einem Versicherungskonkurs nicht auszuschliessen ist, dass eine solche Rechtskraft erst nach mehreren Jahren vorliegt, womit die Gelder der Versicherten für diesen Zeitraum blockiert wären.
Während das Bankengesetz der FINMA die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsvorschriften sowohl im Bereich des Konkurs- als auch des Sanierungsrechts für Banken erteilt, beschränken sich das VAG und damit auch der vorliegende Verordnungsentwurf auf den Konkursbereich von Versicherungsunternehmen.
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