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Medienmitteilung
2012

FINMA eröffnet Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung. Die FINMA ist seit dem 1. September 2011 für den Konkurs über bestimmte, dem KAG unterstehende Institute zuständig. Das KAG regelt das Konkursverfahren allerdings nur rudimentär, erteilt der FINMA aber die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsvorschriften. Von dieser Kompetenz macht die FINMA vorliegend Gebrauch. Die Anhörung endet am 22. August 2012.
Seit dem 1. September 2011 ist die FINMA zuständig für die Konkurseröffnung und durchführung über Fondsleitungen, SICAVs, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen und SICAFs. Das Kollektivanlagengesetz (KAG) regelt das Konkursverfahren nur rudimentär, weshalb die vorliegende Verordnung das Gesetz entsprechend konkretisiert.

Der vorliegende Entwurf zur "Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über den Konkurs von kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA, KAKV-FINMA)" hat zum Ziel, ein auf die Bedürfnisse des Einzelfalles zugeschnittenes, effizientes und effektives Verfahren zu schaffen. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit gesteigert werden.

Das Konkursverfahren unterscheidet sich teilweise, je nachdem, welche Institutsform betroffen ist. Entsprechend werden neben allgemein gültigen Ausführungsvorschriften für einzelne Institutsformen, zusätzlich institutsspezifische Regeln geschaffen. Während bei der SICAV hauptsächlich das Zusammenspiel der verschiedenen Teilvermögen einer besonderen Regelung bedarf, wird im Bereich des Konkurses der Fondsleitung die Absonderung des Anlagefondsvermögens separat normiert.

Während das Bankengesetz der FINMA die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsvorschriften sowohl im Bereich des Konkurs- als auch des Sanierungsrechts erteilt, beschränken sich das KAG und damit auch der vorliegende Verordnungsentwurf auf den Konkursbereich.

Der vorliegende Entwurf der KAKV-FINMA soll sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich Inkrafttreten mit dem sich zur Zeit erneut in Revision befindlichen KAG abgestimmt werden.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
Entwurf Kollektivanlagen-Konkursverordnung FINMA

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.11  MB
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Kernpunkte

Entwurf Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA

Zuletzt geändert: 10.07.2012 Grösse: 0.19  MB
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Erläuterungsbericht

Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.46  MB
  • Sprache(n):
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Information zur Anhörung

Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA

Zuletzt geändert: 13.05.2015 Grösse: 0.02  MB
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