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Medienmitteilung
2012

Keine Unterstellung kantonaler Gebäudeversicherungen unter die Aufsicht der FINMA

Im Nachgang zu einem Entscheid des Bundesgerichtes stellt die FINMA sechs Unterstellungsverfahren ein. Sie waren gegen kantonale Gebäudeversicherungen gerichtet, die ihre Aktivitäten über ihr Monopolgebiet hinaus ausgedehnt haben.
Die FINMA hat anfangs 2012 mehrere Verfahren gegen kantonale Gebäudeversicherungen eingeleitet. Sie anerkannte zwar, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten auch Versicherungen ausserhalb des klassischen Monopolbereichs (Naturkatastrophen, Feuer etc.) anbieten, kam jedoch zum Schluss, dass diese privatrechtliche Versicherungstätigkeit nur unter Aufsicht der FINMA geschehen darf. Die Natur des Rechtsverhältnisses, also die eigentliche Dienstleistung, war für die FINMA entscheidend, ob eine Gesellschaft unter das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fällt oder nicht.

Das Bundesgericht kam in seinem Entscheid vom 3. Juli 2012 (Urteil Nr. 2C_485/2010) in der Angelegenheit glarnerSach zum Schluss, dass kantonale Gebäudeversicherer auch andere Versicherungen als die im Monopol betriebenen (z.B. Haftpflicht oder Rechtsschutz) anbieten dürfen, ohne damit Bundesrecht zu verletzen. Laut dem Bundesgericht ist die Rechtspersönlichkeit des Versicherers und nicht die Dienstleistung entscheidend: Ist die kantonale Versicherungsunternehmung öffentlich-rechtlich konstituiert, so sei sie nicht dem VAG zu unterstellen und unterstehe damit auch nicht der Aufsicht der FINMA. Die kantonale Aufsicht genüge und sei derjenigen des Bundes vergleichbar, weshalb keine Wettbewerbsverzerrung bestehe. Das Bundesgericht bezeichnete im Übrigen eine geteilte Aufsicht über dasselbe Versicherungsunternehmen, wie sie in der Krankenzusatzversicherung seit langem existiert, als "nicht sinnvoll".

Das Bundesgericht verneint mit diesem Entscheid die Zuständigkeit der FINMA, öffentlich-rechtliche Versicherer zu beaufsichtigen. Die FINMA stellt deshalb alle hängigen Verfahren gegen kantonale Gebäudeversicherungen ein.

Kontakt

Christina Bürgi, stellvertretende Mediensprecherin, +41 (0)31 327 91 71, media@finma.ch
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