Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ersetzt am 1. November 2012 die bestehende Bankenkonkursverordnung-FINMA durch die neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA. Die neue Verordnung vereinigt die Ausführungsbestimmungen zum Sanierungs- und Konkursverfahren von Banken und Effektenhändlern in einem Erlass. Sie vervollständigt die schweizerische Gesetzgebung im Bereich des Insolvenzrechts und der Krisenvorsorge und erfüllt die internationalen Anforderungen.
In der Anhörung zur Bankeninsolvenzverordnung-FINMA (BIV-FINMA) gingen bei der FINMA zahlreiche Stellungnahmen ein. Mehrheitlich wurde der Anhörungsentwurf positiv aufgenommen. Um den kritischen Rückmeldungen und Verbesserungsvorschlägen sowie den internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat die FINMA den Anhörungsentwurf zur BIV-FINMA angepasst.
Neu enthält die BIV-FINMA eine detaillierte Regelung des Sanierungsverfahrens, während die Konkursvorschriften inhaltlich praktisch unverändert aus der bestehenden Bankenkonkursverordnung-FINMA (BKV-FINMA) übernommen wurden. Mit der BIV-FINMA soll das Sanierungs- und Konkursverfahren rasch und wirksam sein, dem Einzelfall gerecht werden und die Rechtssicherheit wahren. Die neue Verordnung regelt im Detail die Sanierungsbefugnisse, über die die FINMA seit der Inkraftsetzung des revidierten Bankengesetzes am 1. September 2011 verfügt. Zu erwähnen sind dabei insbesondere die Möglichkeit, statt der Sanierung der Gesamtbank nur die Fortführung einzelner wichtiger Bankdienstleistungen sicherzustellen, Fremd- in Eigenkapital zu wandeln oder weitere Kapitalmassnahmen anzuordnen.
Ausführlichere Informationen sind dem Faktenblatt zur BIV-FINMA zu entnehmen.
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