Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihr Rundschreiben "Kreditrisiken Banken" an.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihr Rundschreiben "Kreditrisiken Banken" (FINMA-RS 2008/19) an. Damit werden bisher noch nicht definierte Punkte geklärt, nämlich wie Banken mit Kreditrisiken gegenüber zentralen Gegenparteien umgehen müssen. Dies geschieht auf der Basis der jüngst für diesen Bereich vom Basler Ausschuss beschlossenen Standards. Damit nimmt die FINMA die bereits in der
Medienmitteilung vom 18. Juli 2012 angekündigten Anpassungen am Rundschreiben vor. Daneben bringt sie einige weitere geringfügige Präzisierungen und Korrekturen an. Das Rundschreiben wird wie vorgesehen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.