Das Verfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zum UBS-Handelsverlust in London ergab, dass Risikomanagement und Kontrollumfeld der Investmentbank der UBS schwerwiegende Mängel aufwiesen. Ohne diese Mängel wären nach Auffassung der FINMA die betrügerischen Transaktionen des fehlbaren Händlers früher entdeckt worden. Die FINMA hat unmittelbar nach Bekanntwerden der nicht autorisierten Handelsaktivitäten präventive Massnahmen zur Begrenzung der operationellen Risiken der UBS angeordnet. Mit Abschluss ihres Verfahrens bestimmt sie eine unabhängige Drittpartei, welche die Umsetzung der Korrekturmassnahmen kontrolliert.
Im September 2011 ordnete die FINMA gemeinsam mit der britischen Aufsichtsbehörde FSA eine umfassende unabhängige Aufarbeitung der Ereignisse an (
Medienmitteilung). Das Ziel war, die Umstände der gravierenden Handelsverluste wegen nicht autorisierter Handelsaktivitäten in der Londoner Niederlassung der UBS abzuklären und die Kontrollmechanismen in der Investmentbank der UBS zu überprüfen. Im Dezember 2011 eröffnete die FINMA ein formelles aufsichtsrechtliches Verfahren (
Medienmitteilung).
Die FINMA veröffentlicht ihre Schlüsse aus dem nun abgeschlossenen Verfahren heute in einem zusammenfassenden Bericht und legt offen, welche Massnahmen sie trifft und welche sie in einem ersten Schritt unmittelbar nach dem Handelsverlust getroffen hat. Die einschneidenden Sofortmassnahmen umfassen Kapitalrestriktionen und ein Akquisitionsverbot für die Investmentbank. Zudem muss jede signifikante neue Geschäftsinitiative in der Investmentbank vorgängig von der FINMA akzeptiert werden. Um die Fortschritte des Massnahmenpakets zu überwachen setzt die FINMA jetzt einen unabhängigen Untersuchungsbeauftragten ein und lässt eine Prüfgesellschaft kontrollieren, ob die Massnahmen der UBS greifen. Die FINMA prüft weiter, ob die Kapitalunterlegung der operationellen Risiken der UBS zu erhöhen ist.
Die Hintergründe der Handelsverluste
Die UBS entdeckte Mitte September 2011 nicht autorisierte Handelsaktivitäten des Händlers X, der am Exchange-Traded-Fund-Desk in der Investmentbank in London arbeitete. Am ETF-Desk wurden mehrere Finanzinstrumente gehandelt, die für Anlagebedürfnisse von UBS-Kunden angeboten wurden. Dabei betrieb dieser Desk auch Handel auf eigene Rechnung. Als Mitarbeiter im Range eines Direktors hatte Händler X Handelsgeschäfte über die festgesetzten Limiten auf Rechnung der Bank getätigt und die Verlustrisiken daraus verschleiert. Über eine ganze Reihe von verbotenen Mechanismen gelang es ihm über eine längere Zeitperiode, das tatsächliche Ausmass und das Risiko seiner Handelspositionen zu verdecken. Dazu gehörten u.a. einseitige interne Futurepositionen, zu spätes Abbuchen von Geschäften oder fiktive Geschäfte mit aufgeschobenen Abwicklungsdaten. Die UBS erlitt Verluste in der Höhe von USD 2.3 Milliarden. Händler X schuf zudem unter dem Namen "umbrella" einen Mechanismus, um anfallende Gewinne und Verluste zu glätten. Mit Urteil vom 20.11.2012 wurde Händler X in einem in London geführten Strafprozess des Betrugs schuldig gesprochen und freigesprochen im Anklagepunkt der falschen Buchführung.
Unklare Überwachungsverantwortlichkeiten
Zuständig für die Überwachung und Kontrolle des ETF-Desks waren einerseits die direkten Vorgesetzten im Front Office und andererseits drei Kontrollfunktionen: Der Bereich "Operations" war u.a. für die richtige Erfassung und Abwicklung der Handelsgeschäfte des ETF-Desks verantwortlich. Der Bereich "Produktkontrolle" war als Teil der Finanzabteilung für die korrekte Abbildung und Plausibilisierung von Gewinnen und Verlusten zuständig. Der Bereich "Risikokontrolle" schliesslich hatte die Aufgabe, die Risiken aus dem Handel zu kontrollieren und zu bewerten.
Den Linienvorgesetzten war unklar, was ihre Aufgaben und Verantwortung in der Überwachung des ETF-Desks waren. Erschwerend kam hinzu, dass im Rahmen einer Reorganisation ab April 2011 der direkte Vorgesetzte in New York stationiert war. Die Übergabe der Überwachungsverantwortung war nicht explizit geregelt. Warnhinweise gelangten nicht zum neuen direkten Vorgesetzten in New York, sie landeten vielmehr beim ehemaligen Linienvorgesetzten in London. Dieser nahm sie entgegen und quittierte sie, auch wenn er nicht mehr für diese Überwachung zuständig war.
Zwischen Juni und Juli 2011 wurde mindestens vier Mal offensichtlich, dass Händler X seine Limiten überschritten hatte. Bei einer dieser Überschreitungen legte er seinem Vorgesetzten in New York offen, dass er einen Gewinn von sechs Millionen USD erzielt hatte, indem er Positionen von über USD 200 Millionen eingegangen war, weit über der ihm erlaubten Risikolimite. Zuerst gratulierte der Linienvorgesetzte dem Händler X zum Gewinn, bevor er ihm mit Verzögerung in Erinnerung rief, dass er eine Bewilligung brauche, wenn er seine Limite überschreite. Die ungenügende Überwachung zeigte sich auch bei einem Vorfall im August 2011, als fiktive ETF-Geschäfte mit aufgeschobener Abrechnung Unregelmässigkeiten im Umfang von über einer halben Milliarde Dollar generierten. Diese Warnsignale wurden ohne weitere Nachforschungen akzeptiert.
Zu schwache Kontrollfunktionen
Auch die drei Kontrollfunktionen gingen den vielen Warnhinweisen, die durch Transaktionen des ETF-Desk ausgelöst wurden, zu wenig nach. So wurden die seit dem ersten Quartal 2011 auffällig hohen Gewinne aus dem Eigenhandel des ETF-Desks nicht kritisch hinterfragt.
Im Londoner Handelsraum war bekannt, dass der ETF-Desk viele Abstimmungsfehler verursachte, oft wegen verspäteten oder falsch verbuchten Abschlüssen. Diese wurden nicht mit dem Bereich "Produktkontrolle" oder mit Vorgesetzten besprochen. Bedeutsam wurden die Abstimmungsfehler ab Juni 2011: Die ungeklärten Beträge gingen manchmal über eine Milliarde USD hinaus.
Der Bereich "Operations" verstand sich als Dienstleister für Händler X und hinterfragte dessen Handelsgebaren kaum. Sogar wenn die Abstimmungsfehler mehrere Wochen dauerten, die Erklärungen nicht glaubwürdig waren und Ungereimtheiten vereinzelt eskaliert wurden, waren die Vorgesetzten und Kontrolleure zu rasch zufrieden mit den Erklärungen von Händler X. Führungsleute kamen noch am 24. August 2011 an einer Sitzung zum Schluss, dass keine grossen Beträge in Gefahr seien.
Ebenfalls im August 2011 überzeugte Händler X den Bereich "Produktkontrolle" davon, dass die Handelssysteme fälschlicherweise Verluste in der Höhe von einer Milliarde USD anzeigten. Seine Beteuerung, er werde diesen "Buchungsfehler" demnächst korrigieren, wurde anstandslos akzeptiert. In Tat und Wahrheit wollte Händler X damit den Verlust der Bank wenigstens temporär aus der Buchhaltung entfernen. Zudem wurde ein wichtiger Kontrollbericht über mehrere Monate hinweg gar nicht erstellt, ohne dass jemand bemerkt hat, dass er fehlt.
Die wichtigsten Befunde der FINMA
Die FINMA kommt auf der Basis dieser Fakten zu folgenden Schlüssen:
- Die direkten Vorgesetzten überwachten den ETF-Desk vor Ort mangelhaft. Die Beziehung zwischen Händler X und den direkten Vorgesetzten bzw. den internen Kontrollfunktionen basierte zu stark auf Vertrauen und zu wenig auf Kontrolle.
- Die Frontoffice-Überwachungsinstrumente der direkten Vorgesetzten des ETF-Desks wiesen erhebliche Mängel auf und wurden nicht richtig eingesetzt.
- Die Kontrollfunktionen verstanden die Handelsaktivitäten zu wenig und konnten so den ETF-Desk nicht kritisch herausfordern.
- Die verschiedenen Kontrollfunktionen der UBS fügten ihre Informationen nicht zu einem Gesamtbild zusammen.
- Die Einschätzung der operationellen Risiken basierte zu einem grossen Teil auf einer nur jährlich stattfindenden Selbstüberprüfung der Händler und internen Überwacher. Die Verbesserung dieses Prozesses war zwar seit Januar 2011 im Gang, wurde jedoch zu spät abgeschlossen.
- Die Berichtserstattungswege und Verantwortlichkeiten waren unklar und führten zu Verwirrung.
- Die Verlagerung der direkten Überwachung des ETF-Desks von London nach New York war schlecht umgesetzt und führte dazu, dass der Londoner Desk ab April 2011 nicht angemessen überwacht wurde.
- Die UBS hat falsche Signale gesetzt, indem sie einem Händler, der offenkundig und mehrfach Compliance-Regeln verletzt hatte, markante Lohnerhöhungen und Boni gewährte und ihn sogar in ein Programm für Nachwuchsführungsleute aufnahm.
Die Sofortmassnahmen der FINMA
Unmittelbar nach der Entdeckung der Handelsverluste verhängte die FINMA bis auf Weiteres verschiedene präventive Massnahmen gegenüber der UBS:
- Jede neue Geschäftsinitiative, die die UBS in der Investmentbank ergreifen will und die voraussichtlich die operationelle Komplexität erhöht, muss vorgängig von der FINMA akzeptiert werden.
- Die risikogewichteten Aktiven der Investmentbank der UBS unterliegen einer Obergrenze, die sich von 2012 bis 2015 kontinuierlich reduziert.
- Die risikogewichteten Aktiven der Londoner Niederlassung unterliegen ebenfalls einer sich über die Jahre verringernden Obergrenze.
- Die UBS-Investmentbank darf keine neue Akquisitionen tätigen.
Die Korrekturmassnahmen der UBS
Seit dem Handelsverlust hat die UBS eine grosse Zahl organisatorischer Massnahmen eingeleitet, um Risikomanagement und Kontrollfähigkeiten zu stärken: Personelle Konsequenzen wurden gezogen, Kernprozesse in Front- und Backoffice angepasst und Schwächen in der Abwicklung von Handelsgeschäften adressiert. Diese und weitere Massnahmen sind in Umsetzung.
Die weiteren Massnahmen der FINMA
Am 13. Dezember 2011 hat die FINMA ihre Erwartungen an Kontrollumfeld zur Vermeidung unautorisierter Handelsaktivitäten in einer Mitteilung an die Marktteilnehmer konkretisiert (
FINMA-Mitteilung). Die FINMA prüft in ihrer Aufsichtstätigkeit, in welchem Masse die wichtigsten beaufsichtigten Institute diese Erwartungen erfüllen.
Die Umsetzung des Massnahmenpakets bei der UBS begleitet die FINMA eng und ordnet folgende zusätzliche Massnahmen an:
- Die FINMA setzt einen unabhängigen Untersuchungsbeauftragten ein um die Fortschritte und den Abschluss des Massnahmenpakets zu überwachen.
- Nach Abschluss des Projekts hat eine Prüfgesellschaft im Auftrag der FINMA zu kontrollieren, ob die umgesetzten Massnahmen der UBS greifen.
- Die FINMA prüft weiter, ob die Kapitalunterlegung der operationellen Risiken der UBS zu erhöhen ist.
Mit der Verfügung vom 21. November 2012 und dem heute veröffentlichten Bericht schliesst die FINMA das formelle Enforcementverfahren ab, das sie am 16. Dezember 2011 gegen die UBS eröffnet hat. Koordiniert mit der FINMA schliesst auch die britische Financial Services Authority (FSA) ihr Enforcementverfahren mit einer Busse in der Höhe von GBP 29.7 Millionen an die UBS ab.
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