Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und den Wertpapieraufsichtsbehörden der EU bezüglich der Aufsicht über alternative Investmentfonds (einschliesslich Hedge-, Private-Equity- und Immobilienfonds) genehmigt. Die ESMA handelte die Vereinbarungen mit der FINMA im Namen aller 27 zuständigen nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden aus.
Die Kooperationsvereinbarungen umfassen den Austausch von Informationen, grenzüberschreitende Vor-Ort-Kontrollen und die gegenseitige Unterstützung bei der Durchsetzung der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Schweizer Verwalter von alternativen Investmentfonds (AIFMs), die alternative Investmentfonds (AIFs) in der EU verwalten und vertreiben, und EU AIFMs, die AIFs in der Schweiz verwalten oder vertreiben. Sie erstreckt sich zudem auf die grenzüberschreitende Aufsicht bei Verwahrstellen und der Delegation von AIFMs. Die Vereinbarung wird in Form eines Memorandum of Understanding (MoU) zwischen den EU-Wertpapieraufsichtsbehörden und der FINMA geschlossen.
Steven Maijoor, der Vorsitzende der ESMA, erklärte:
"Die Vereinbarung zwischen den Aufsichtsbehörden der EU und der Schweiz soll die Zusammenarbeit bei der Aufsicht über den grenzüberschreitenden Vertrieb alternativer Fonds erleichtern und ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Anlegerschutzes und für eine global konsistente Aufsicht.
Für die ESMA signalisiert diese Vereinbarung die Bereitschaft von Drittländern zur Zusammenarbeit, um den Bestimmungender AIFM-Richtlinie nachzukommen. Nun gilt es, mit weiteren Nicht-EU-Behörden die Arbeiten fortzusetzen, um unser Ziel zu erreichen, bis im Juli 2013 sämtliche MoUs fertigzustellen."
Professorin Anne Héritier Lachat, Verwaltungsratspräsidentin der FINMA, kommentierte:
"Die Vereinbarung zwischen der FINMA und den EU-Aufsichtsbehörden wird die grenzüberschreitende Aufsicht des Fondsgeschäfts weiter verbessern und letztlich den Schutz der Anleger bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von alternativen Fonds stärken. Sie kommt zudem rechtzeitig mit der Umsetzung der AIFM-Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten im Juli 2013. Mit ihr werden die Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden geschaffen, die gemäss der AIFM-Richtlinie für die Verwaltung, den Vertrieb und die Delegation der Verwaltung von alternativen Fonds in der EU notwendig sind."
Die wesentlichen Elemente der Kooperationsvereinbarung zwischen der EU und der Schweiz sind:
- Die Aufsichtsbehörden der EU und der Schweiz werden Fondsmanager beaufsichtigen können, die grenzüberschreitend in der EU und in der Schweiz tätig sind.
- Die Zusammenarbeit beinhaltet unter anderem den Austausch von Informationen, grenzüberschreitende Vor-Ort-Kontrollen und die Unterstützung bei der Durchsetzung der jeweils geltenden Gesetze (d. h. der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds [AIFM-Richtlinie] und des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2006 über die kollektiven Kapitalanlagen).
- Die EU-Aufsichtsbehörden können von der FINMA erhaltene relevante Informationen an andere EU-Behörden, die ESMA und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) weitergeben, sofern die Vertraulichkeit angemessen gewährleistet ist.
- Der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen den Behörden von Ländern innerhalb und ausserhalb der EU ist gemäss der AIFM-Richtlinie eine Voraussetzung für Fondsverwaltern aus Drittstaaten zur Zulassung auf die EU Märkte oder für ein Management des Fonds im Rahmen einer Delegation von Funktionen durch EU-Verwaltern.
- Die Kooperationsvereinbarungen zwischen der EU und der Schweiz sind auf den 21. Juli 2013 anwendbar und ermöglichen die grenzüberschreitende Verwaltung und den Vertrieb von alternativen Investmentfonds an professionelle Anleger.
Der Inhalt des Memorandums of Understanding folgt den IOSCO Principles on Cross-Border Supervisory Co-operation (2010) und ergänzt die Bedingungen des IOSCO Multilateral MoU Concerning Consultation and Co-operation and the Exchange of Information (2002).
Die ESMA führt derzeit Gespräche mit weiteren Nicht-EU-Behörden, die IOSCO-Mitglieder sind. Ziel ist, noch vor Juli 2013 weitere Kooperationsvereinbarungen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden abzuschliessen. Gemäss den Bestimmungen der AIFM-Richtlinie ist die Fondsindustrie aus Nicht-EU-Ländern, deren Wertpapieraufsichtsbehörden bis Juli 2013 keine solchen Kooperationsvereinbarungen geschlossen haben, nicht berechtigt, AIFs innerhalb der EU anzubieten oder zu verwalten.
Das MoU mit der FINMA entspricht den Bestimmungen der Durchführungsverordnung der AIFM-Richtlinie, die die Europäische Kommission in Kürze verabschieden dürfte. Es greift dem Recht des Europäischen Parlaments und des Rates nicht vor, Einspruch gegen diese Verordnung einzulegen. Sollte die Durchführungsverordnung geändert werden, würde die ESMA dieses und andere MoU diesbezüglich prüfen.
Hinweis an die Redaktionen
- Die ESMA ist eine unabhängige EU-Behörde. Sie wurde am 1. Januar 2011 gegründet und arbeitet eng mit den übrigen EU-Aufsichtsbehörden für Banken (EBA), das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) zusammen.
- Die Aufgabe der ESMA besteht in der Verbesserung des Schutzes für Anleger und der Förderung stabiler, gut funktionierender Märkte in der Europäischen Union. Als unabhängige Institution erreicht die ESMA dieses Ziel durch die Erarbeitung eines einheitlichen Regelwerks für die Finanzmärkte der EU und die Gewährleistung seiner konsequenten Anwendung innerhalb der EU. Die ESMA trägt durch direkte Aufsicht oder aktive Koordination nationaler Aufsichtstätigkeiten zur Regulierung von Finanzdienstleistungsunternehmen mit paneuropäischer Reichweite bei.
- Die FINMA ist eine unabhängige staatliche Behörde, die Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen sowie Vertriebsträger und Versicherungsvermittler beaufsichtigt.
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