Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt am 1. Januar 2013 das Rundschreiben "Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)" in Kraft. Im Zentrum stehen zwei Bereiche: Einerseits passt die FINMA die Zinskurve an, andererseits adaptiert sie die Schwellenwerte, bei deren Unterschreitungen sie Korrekturen verlangt.
Nachdem der Bundesrat am 30. November 2012 die Aufsichtsverordnung (AVO) angepasst hat, nutzt die FINMA die ihr neu zustehende Möglichkeit, in der aktuellen ausserordentlichen Tiefzinsphase Erleichterungen bei der Zinskurve zu gewähren.
Neu risikobehaftete Zinskurven erlaubt
Das neue Rundschreiben "Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)" erlaubt den Versicherungen, ihre Verpflichtungen aus den laufenden Versicherungsverträgen mit risikobehafteten Zinskurven zu bewerten. Um Fehlanreize zu verhindern, gelten die Erleichterungen ausschliesslich für das bestehende, nicht jedoch für neues Geschäft. Diese Massnahme stellt für die betroffenen Unternehmen eine spürbare Erleichterung dar. Ähnliche Bestrebungen gibt es auch im europäischen Solvency-II-Projekt. Die neue Regelung hat für drei Jahre Gültigkeit: Ab 2016 müssen die Versicherungsunternehmen für die Bewertung ihrer Verpflichtungen wieder risikolose Zinskurven verwenden.
FINMA senkt Interventionsschwellen
Zusätzlich verzichtet die FINMA bis 2016 auf gewisse Massnahmen, die bei der Unterschreitung von definierten Schwellenwerten nach den bestehenden SST-Bestimmungen ergriffen würden. Zusätzlich gewährt sie den Unternehmen temporär längere Fristen, um die vorgeschriebenen Schwellenwerte wieder zu erreichen (siehe auch
Medienmitteilung vom 20.9.2012).
Anhörung
Die Anhörung zu diesem Rundschreiben stiess auf ein verhältnismässig geringes Echo: Nur wenige Stellungnahmen gingen bei der FINMA ein. Sämtliche Teilnehmer begrüssten grundsätzlich den Vorschlag der FINMA. Den wenigen kritischen Rückmeldungen und Verbesserungsvorschlägen wurde durch vereinzelte materielle und formelle Anpassungen Rechnung getragen.
Tiefzinsumfeld als Auslöser
Mit dem neuen Rundschreiben kann die Versicherungsbranche besser auf das anhaltende Tiefzinsumfeld reagieren. Vor allem die Lebensversicherungsunternehmen stehen vor der Herausforderung, die Zinsgarantien aus den laufenden Versicherungsverträgen in diesem Umfeld zu finanzieren. Gleichzeitig werden mit den temporären Erleichterungen Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen Markt vermindert.
Die FINMA setzt das neue Rundschreiben "Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)" auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Es ergänzt das bestehende FINMA-Rundschreiben 08/44 "SST", das weiterhin in Kraft bleibt.
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