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Medienmitteilung
2012

FINMA veröffentlicht neues Rundschreiben "Liquidität Banken"

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt auf den 1. Januar 2013 ein neues Rundschreiben zu den Liquiditätsanforderungen für Banken in Kraft. Damit konkretisiert sie die neue Liquiditätsverordnung, die der Bundesrat am 30. November 2012 verabschiedet hat und ebenfalls auf den 1. Januar 2013 in Kraft setzen wird.
Banken müssen jederzeit über genügend Liquidität verfügen, um ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Krisensituationen nachkommen zu können. Deshalb werden im Rahmen des Basel-III-Regelwerks nach den Eigenmittelvorschriften nun auch die Liquiditätsvorschriften schrittweise angepasst. Zusätzlich setzt die Schweiz auch qualitative Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement um. Auch diese gehen auf Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zurück.

Berichterstattung und qualitative Vorgaben

Vor der verbindlichen Einführung von quantitativen Liquiditätsmessgrössen sind Perioden vorgesehen, in denen die Folgen der kurzfristigen Liquiditätskennzahl "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) und der langfristigen Strukturkennziffer "Net Stable Funding Ratio" (NSFR) beobachtet werden. Der Basler Ausschuss setzt den Fokus 2013 zunächst auf die Einführung der Berichterstattung zur kurzfristigen LCR. Die definitive Regulierung ist für 2015 (LCR) bzw. 2018 (NSFR) geplant. Das Rundschreiben "Liquidität Banken" führt nicht nur die Berichterstattung zur kurzfristigen LCR aus, es stipuliert auch neue qualitative Prinzipien zur Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos.

Änderungen im Vergleich zu den Anhörungsentwürfen

Die neue Liquiditätsregulierung wurde von einer nationalen Arbeitsgruppe mit Branchen- und Behördenvertretern erarbeitet und durch eine freiwillige Probeerhebung begleitet. An dieser Erhebung nahmen seit Anfang 2012 rund 40 Institute teil. Die Anhörung zum Rundschreiben "Liquidität Banken" wurde positiv aufgenommen. Die Stellungnahmen betrafen im Wesentlichen die Ausgestaltung der qualitativen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement. Vorschläge für Anpassungen konnten weitgehend berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmeregelungen für kleinere Banken.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
2013/06 FINMA-Rundschreiben "Liquidität Banken" (06.12.2012) – Alte Fassung

Berichterstattung zur kurzfristigen Liquiditätsquote und qualitative Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement

Zuletzt geändert: 01.01.2013 Grösse: 0.1  MB
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Kernpunkte

Neue Basler Liquiditätsvorschriften und neues FINMA Rundschreiben zur Liquidität

Zuletzt geändert: 28.08.2012 Grösse: 0.27  MB
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Stellungnahmen

Rundschreiben «Liquidität Banken»

Zuletzt geändert: 06.12.2012 Grösse: 1.16  MB
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