Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt auf den 1. Januar 2013 ein neues Rundschreiben zur Liquiditätsberichterstattung für Versicherer in Kraft.
Die Liquiditätsbewirtschaftung gehört neben dem Kapitalmanagement zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Kapitalstärke und ist ein zentrales Element der finanziellen Unternehmensführung. Die Liquiditätsbewirtschaftung ermöglicht es einem Unternehmen, seine Zahlungsverpflichtungen vollständig und termingerecht zu erfüllen. Mit ihrem Rundschreiben konkretisiert die FINMA die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen über das Risikomanagement, indem Prinzipien zur Liquiditätsberichterstattung der Versicherer festgelegt werden. Mit diesen Vorgaben steigert die FINMA das Bewusstsein der Versicherer für Liquiditätsrisiken, um so in einem späteren Schritt die eigentlichen Liquiditätsanforderungen zu formulieren.
Die Anhörung zum Rundschreiben "Liquidität Versicherer" stiess auf ein verhältnismässig geringes Echo: Nur wenige Stellungnahmen gingen bei der FINMA ein. Der Anhörungsentwurf wurde mehrheitlich positiv aufgenommen. Aufgrund der Eingaben hat die FINMA neben leichten formalen Anpassungen einige materielle Änderungen vorgenommen. So wurde zum Beispiel der Termin für die erstmalige Einreichung des Berichts auf den 30. September 2013 verschoben. Ab 2014 haben die betroffenen Unternehmen und Versicherungsgruppen und Konglomerate bis zum 30. April des jeweiligen Jahres Bericht zu erstatten.
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