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2013

Die FINMA nimmt Stellung zur Teilrevision KKV

Die FINMA begrüsst grundsätzlich die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) vorgeschlagenen Änderungen der Kollektivanlagenverordnung (KKV). Entsprechend beschränkt sich die Stellungnahme der FINMA auf drei Bereiche. Zuerst wird dem EFD ein neues Genehmigungskonzept für vertragliche Anlagefonds zur Prüfung unterbreitet. Weiter lehnt die FINMA die Änderungen im Bereich der Immobilienfonds ab, welche die Liquidität der Immobilienfonds verschlechtern. Schliesslich wird zum Vorschlag des EFD betreffend den Begriff der Kollektivität Stellung genommen.
Stellungnahmen

Kollektivanlagenverordnung-FINMA, KKV-FINMA

Zuletzt geändert: 14.10.2014 Grösse: 2.66  MB
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