Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 12. Februar 2013 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. 6 Einträge wurden aktualisiert. Die Änderung tritt am 13. Februar 2013 in Kraft.
Die Verordnungsänderungen sind auf der
Internetseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.