Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nimmt den Entscheid des Bundesrates, den sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffer auf Wohnliegenschaften zu aktivieren, zur Kenntnis. Sie wird die nötigen Massnahmen zur Umsetzung des Entscheids bei den Banken begleiten.
Der Bundesrat hat am 13. Februar 2013 entschieden, den antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von einem Prozent für das Segment der mit inländischen Wohnliegenschaften gesicherten Kredite zu aktivieren. Die FINMA ist für die Durchsetzung des antizyklischen Puffers verantwortlich. Deshalb wird sie im Rahmen ihrer Aufsichtsarbeit überprüfen, wie die Schweizer Banken die höheren Kapitalanforderungen in ihrer Kapitalplanung integrieren.
Die FINMA ist ebenfalls der Ansicht, dass in einzelnen Marktsegmenten und Regionen Signale einer Überhitzung des Immobilienmarkts erkennbar sind. Entsprechend hat die FINMA in den vergangenen Jahren ihre Aufsicht in diesem Bereich deutlich intensiviert, beispielsweise durch vermehrte Prüfungshandlungen und die Durchführung von Stresstests bei den Banken. Zudem wurden die regulatorischen Rahmenbedingungen sowohl in der Selbstregulierung als auch in der Eigenmittelverordnung (ERV) verschärft. Bei einzelnen Instituten ordnete die FINMA spezifische Eigenmittelerhöhungen an.
In ihrer Stellungnahme zuhanden der SNB hat die FINMA empfohlen, mit der Aktivierung des Kapitalpuffers zum jetzigen Zeitpunkt noch zuzuwarten. Die FINMA hätte es vorgezogen, erst zu beobachten, ob die im Juli 2012 eingeführten Selbstregulierungsmassnahmen und die seit Januar 2013 geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die im Rahmen der ERV-Revision neu eingeführt worden waren, das Hypothekarwachstum nachhaltig dämpfen. Die nun frühzeitig erfolgte Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers ist ein weiteres Signal und wirkt ergänzend zu den bereits getroffenen Massnahmen.
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