Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA unterzieht ihr Rundschreiben «Operationelle Risiken Banken» einer Teilrevision und eröffnet dazu eine Anhörung. Die Teilrevision konkretisiert qualitative Grundanforderungen zum Management von operationellen Risiken. Daneben enthält das teilrevidierte Rundschreiben neu Bestimmungen zu einzelnen Risikothemen. So macht es insbesondere Vorgaben zum Umgang mit elektronischen Kundendaten. Die Anhörung endet am 1. Juli 2013.
Mit der Teilrevision des Rundschreibens will die FINMA zentrale internationale Standards zum Umgang mit operationellen Risiken in den Schweizer Regulierungsrahmen aufnehmen. Unter den Begriff «operationelle Risiken» fällt eine ganze Palette von Ereignissen, die von Rechts- und Betrugsfällen bis hin zu IT-Pannen reichen. In sechs thematischen Grundsätzen bildet das Rundschreiben die im Jahr 2011 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erlassenen Principles for the Sound Management of Operational Risk ab. Im Zentrum stehen dabei Kernfragen der Handhabung von operationellen Risiken, die besonders relevant und nicht bereits im Rahmen anderer schweizerischer Regelwerke abgedeckt sind. Definiert werden namentlich Grundsätze zu Verantwortlichkeiten, Kontrollsystem, Berichterstattung und Infrastruktur.
Spezifische Anforderungen für elektronische Kundendaten
Neben allgemeinen qualitativen Anforderungen kann die FINMA in spezifischen Gebieten konkrete Anforderungen stellen. In der Schweiz sind in den vergangenen Jahren insbesondere operationelle Risiken im Zusammenhang mit elektronischen Kundendaten in den Fokus gerückt. Der vorliegende Rundschreibenentwurf enthält denn auch Vorgaben zum Umgang mit solchen vertraulichen elektronischen Daten.
Differenzierter Ansatz
Das teilrevidierte Rundschreiben sieht vor, dass die qualitativen Anforderungen je nach Grösse der Bank differenziert werden. So sind kleine Banken und Effektenhändler, deren Geschäftsaktivitäten keine grosse Komplexität aufweisen, von der Anwendung gewisser Bestimmungen ausgenommen. Quantitative (Eigenmittel-)Anforderungen sind generell nicht Gegenstand der vorliegenden Teilrevision des Rundschreibens und bleiben damit unverändert.
Kontakt
Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 91 71,
tobias.lux@finma.ch