Die Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, welche die PostFinance AG als Bank und Effektenhändlerin bewilligt, ist rechtskräftig. Dies nachdem heute die PostFinance AG in eine eigenständige Aktiengesellschaft ausgegliedert worden ist. Die PostFinance AG hat die Bedingungen der FINMA erfüllt.
Am 6. Dezember 2012 hatte der Verwaltungsrat der FINMA der PostFinance AG die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank und Effektenhändlerin mit Bedingungen erteilt (vgl.
Medienmitteilung vom 7. Dezember 2012). Die FINMA stellte fest, dass die PostFinance AG die Bedingungen angemessen erfüllt. Auf der Basis des Bundesratsbeschlusses vom 7. Juni 2013 hat die Schweizerische Post heute ihre Sparte PostFinance in eine eigenständige Aktiengesellschaft ausgegliedert. Damit wurde zusätzlich die formelle Voraussetzung für die Rechtskraft der Bewilligung geschaffen.
Im Verlauf des dreijährigen Bewilligungsprozesses ist die FINMA zum Schluss gekommen, dass die PostFinance AG die gesetzlichen Anforderungen an eine Bank und Effektenhändlerin erfüllt. Sie verfügt insbesondere über die erforderlichen Eigenmittel. Auch die spezifischen Anforderungen an die Corporate Governance und die (Finanz-)Beziehungen zwischen der PostFinance AG und dem Postkonzern wurden umgesetzt.
Die Bewilligung für die PostFinance AG hat auch Folgen für andere Finanzintermediäre: Die Auswirkungen auf verschiedene Bestimmungen der Finanzmarktregulierung sind in der FINMA-Mitteilung 47 (2013) beschrieben und ab sofort anwendbar.
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