Im Rahmen des laufenden Übernahmeangebots der Venetos Holding AG für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Schmolz + Bickenbach AG entschied die Übernahmekommission (UEK) mit Verfügung 540/01 vom 25. Juli 2013, dass das öffentliche Kaufangebot von Venetos unter dem Vorbehalt von Anpassungen und Ergänzungen des Angebotsprospekts den gesetzlichen Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote entspricht. Die qualifizierte Aktionärin Gebuka AG hat die Verfügung 540/01 angefochten.
Mit Verfügung vom 22. August 2013 wies der Übernahmeausschuss der FINMA die Beschwerde der Gebuka AG ab und bestätigte die Verfügung 540/1 der UEK vom 25. Juli 2013.