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2013

Punktuelle Anpassungen von FINMA-Rundschreiben zur Umsetzung von Basel III

Die FINMA passt ihre Rundschreiben zur Umsetzung von Basel III punktuell an. Die Änderungen treten grundsätzlich am 1. Januar 2014 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2014. Zudem wird die Offenlegung per Stichtag 31. Dezember 2013 präzisiert, namentlich im Kontext des antizyklischen Kapitalpuffers.

Am 10. Mai 2013 informierte die FINMA detailliert über auf den 1. Januar 2014 in Kraft tretende punktuelle Anpassungen ihrer Rundschreiben 08/19, 08/20, 08/22 und 13/1 zu Kreditrisiken, Marktrisiken, Offenlegung und anrechenbaren Eigenmitteln. Zudem wurden die Offenlegungsvorschriften namentlich im Kontext des antizyklischen Kapitalpuffers präzisiert, wobei dies bereits für die Daten per Stichtag 31. Dezember 2013 gilt. Die entsprechend angepassten Rundschreiben sind nun verfügbar. Ein Erläuterungsbericht informiert über alle Anpassungen im Detail und illustriert die präzisierten Offenlegungsvorschriften anhand eines Beispiels.

Erläuterungsbericht

Teilrevision der FINMA-Rundschreiben zu Basel III

Zuletzt geändert: 22.10.2013 Grösse: 0.2  MB
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FAQ: Basel III

Zuletzt geändert: 10.05.2013 Grösse: 0.97  MB
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