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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 6 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Dezember 2013 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Es wurden zwei Einträge gestrichen und 27 Einträge geändert. Die Änderung tritt am 20. Dezember 2013 in Kraft.

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.


Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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