Die PANVICAlife Genossenschaft war im Lebensversicherungsgeschäft tätig, ohne über die erforderliche Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verfügen. Da die Gesellschaft die Bedingungen für eine nachträgliche Bewilligung nicht erfüllte und zudem die begründete Besorgnis der Überschuldung besteht, hat die FINMA über die PANVICAlife den Konkurs eröffnet. Um die Versicherten zu schützen, ordnet die FINMA an, dass sämtliche Aktiven zur Deckung der Versichertenansprüche verwendet werden.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die FINMA Beauftragte einsetzen. Die FINMA greift gezielt auf dieses effiziente und ressourcenschonende Instrument zurück und führt eine Kandidatenliste für die Vergabe dieser Mandate. Sämtliche an Mandaten der FINMA interessierte Anbieter können um Aufnahme in diese Liste ersuchen, wenn sie die erforderlichen Fachkenntnisse aufweisen.
Die FINMA-Mandate stellen unterschiedliche Anforderungen an die Beauftragen und erfordern entsprechende Spezialisierungen. Die FINMA hat neu folgende Standardmandate definiert:
- Untersuchungen oder Prüfungen bei bewilligten Finanzintermediären;
- Untersuchungen bei Tätigkeit ohne erforderliche Bewilligung;
- Sanierungen und Krisenmanagement bei bewilligten Finanzintermediären;
- Konkursliquidationsverfahren und Liquidationen bei Beaufsichtigten.
Sämtliche interessierte Anbieter, auch solche die bereits heute auf der Kandidatenliste der FINMA aufgenommen sind, bewerben sich neu auf diese Profile. Weitere Informationen sind unter dem Navigationspunkt «FINMA-Beauftragte» zu finden.