Änderung des Anhangs der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 26. März 2014 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei werden eine natürliche Personen und drei Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 27. März 2014 in Kraft.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.