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Internationale Sanktion

Änderung von Anhang 2 der Verordnung vom 19. Januar 2005 über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16)

Das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. April 2014 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia geändert. Dabei wird eine natürliche Person aus dem Anhang 2 gelöscht. Die Änderung tritt am 11. April 2014 um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.
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