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Internationale Sanktion

Anpassung des Anhangs 1 der Verordnung vom 13. Mai 2009 über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. April 2014 den Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia geändert. Es wurde eine natürliche Personen aus dem Anhang gelöscht. Die Änderung tritt am 11. April 2014 um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.
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