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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 25. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan (SR 946.231.18)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 5. Juni 2014 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan geändert. Die Einträge von zwei Personen wurden angepasst und mit zusätzlichen Informationen ergänzt. Die Änderung tritt am 6. Juni 2014 um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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