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Medienmitteilung
2014

Ungenügendes Risikomanagement im Umgang mit US-Sanktionen: FINMA schliesst Verfahren gegen BNP Paribas (Suisse) ab

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führte gegen die BNP Paribas (Suisse) SA ein Enforcementverfahren. Gegenstand war der Umgang der Bank mit Pflichten im Zusammenhang mit der Anwendung von US-Sanktionen insbesondere gegen den Sudan. Die FINMA stellte fest, dass die Bank ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen der diesbezüglichen Risiken fortgesetzt schwer verletzt hat, insbesondere zwischen 2002 und 2007. Damit hat die Bank gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen. Die FINMA verfügt einen Eigenmittelzuschlag für operationelle Risiken sowie ein Verbot von Geschäften mit von EU- oder US-Sanktionen betroffenen Gesellschaften und Personen.

Die US-Behörden führten eine Untersuchung gegen BNP Paribas (Gruppe) wegen Vergehen gegen US-Sanktionen gegen Kuba, den Iran und den Sudan. Auch die FINMA untersuchte, ob die Schweizer Gesellschaft, die BNP Paribas (Suisse) SA (=BNP Suisse), in diesem Kontext gegen Schweizer Aufsichtsrecht verstossen hat. Im Rahmen ihres Verfahrens ging die FINMA der Frage nach, wie die BNP Suisse die Risiken ihres grenzüberschreitenden Handelsgeschäftes im Zeitraum von 2002 bis 2011 erfasste, überwachte und begrenzte. Untersucht wurden die Entwicklung des Geschäfts mit Geschäftspartnern in Ländern unter US-Sanktionen, die entsprechende Geschäfts- und Überwachungspolitik seit 2002 sowie die Einhaltung interner Regeln und Weisungen.

Gravierende Verletzung von US-Sanktionen durch die Schweizer Gesellschaft

Die durchgeführten Untersuchungen der FINMA ergaben, dass die BNP Suisse die US-Sanktionen vor allem gegenüber dem Sudan fortgesetzt und in erheblichem Umfang bis 2011 verletzt hat, vorwiegend in der Periode zwischen 2002 und 2007. Im Einzelnen stellte die FINMA Folgendes fest:

  • Dollartransfers. Sudanesische oder iranische Kunden wiesen die BNP Suisse an, jede Bezugnahme auf den Sudan und Iran oder die tatsächlichen Kunden in Überweisungen zu vermeiden. Dies, um zu verhindern, dass Zahlungsaufträge in Filtern des internationalen Zahlungsverkehrs hängen bleiben und gestoppt werden. Die BNP Suisse folgte diesen Instruktionen und ermöglichte so die Zahlungsabwicklung.
  • Transfers über Drittbanken. Die BNP Suisse führte Transaktionen für sudanesische Kunden über Konten einer Drittbank in den USA aus. Die Transaktionen liefen dabei über von BNP Suisse dazwischen geschaltete «Satellitenbanken». Der US-Bank war durch dieses Vorgehen der BNP Suisse nicht ersichtlich, dass in die Transaktion sudanesische Kunden involviert waren. Die BNP Suisse ging ihrerseits davon aus, dass US-Sanktionsrecht für ausländische Banken keine Anwendung fände, insbesondere bei einer Abwicklung der Transaktionen über eine Drittbank in den USA. Allerdings bestanden in der BNP Suisse erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit dieser Praxis. Nicht weniger als 20 Rechtsgutachten wurden zu dieser Frage eingeholt.
  • Devisentransaktionen. Die BNP Suisse hat in erheblichem Umfang und ausserhalb der USA Devisentransaktionen für vom Embargo betroffene Kunden getätigt. Die Transaktionen waren zwischen der BNP Suisse und BNP Paris gedeckt. Der Hintergrund und die Involvierung von sudanesischen Kunden waren durch das Vorgehen der Bank für Dritte nicht mehr ersichtlich.
  • Akkreditive. BNP Suisse zeichnete in erheblichem Umfang Akkreditive zur Finanzierung des sudanesischen Ölhandels. Auch hier war es durch das Vorgehen der Bank für Dritte nicht mehr nachvollziehbar, dass die Zahlungen einen sudanesischen Hintergrund hatten.
  • Unvollständige Umsetzung gruppeninterner Weisungen. Die BNP Suisse setzte die gruppeninterne Weisung, die das Geschäft mit sudanesischen Kunden unterbinden sollte, unvollständig um. So wurde der jeweilige Sudan-Bezug einer Transaktion nicht systemmässig erfasst und die Transaktion nicht unterbunden.

Verletzung des Organisationserfordernisses

Die FINMA schloss das Enforcementverfahren gegen BNP Paribas (Suisse) SA mit einer Verfügung ab. Sie hält fest, dass die Bank ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen von Risiken im Zusammenhang mit Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern unter US-Sanktionen schwer verletzt hat. Die Bank setzte sich unverhältnismässig hohen Rechts- und Reputationsrisiken aus und verstiess nach Schweizer Aufsichtsrecht gegen das Erfordernis für eine angemessene Organisation. Die FINMA fand hingegen keine Hinweise auf Verletzungen schweizerischer Sanktionen.

Das Verfahren ergab weiter, dass BNP Suisse ihre Prozesse für Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern unter Sanktionen in der Zwischenzeit angepasst hat, um weitere Verletzungen zu vermeiden. Die FINMA wird die konsequente Umsetzung dieser Massnahmen überprüfen. Sie wird hierfür einen unabhängigen Dritten einsetzen.

Die FINMA verfügt zudem einen Eigenmittelzuschlag für operationelle Risiken sowie ein zweijähriges Verbot von Geschäften mit von EU- oder US-Sanktionen betroffenen Gesellschaften und Personen.

Darüber hinaus wird die FINMA weiter untersuchen, wie Verwaltungsrat, Management und andere Angestellte der BNP Suisse in die Verfehlungen involviert waren.

FINMA verweist erneut auf die Rechtsrisiken in Zusammenhang mit ausländischen Sanktionen

Die FINMA beurteilte den Umgang mit ausländischen Sanktionen auf der Basis des schweizerischen Aufsichtsrechts. Dieses sieht vor, dass eine Bank jederzeit Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten und über eine angemessene Organisation, einschliesslich Risikomanagement, verfügen muss. Finanzinstitute müssen die Rechts- und Reputationsrisiken, die aus ausländischem Recht erwachsen können, analysieren, minimieren und angemessen kontrollieren. Dies gilt auch für den Umgang mit entsprechenden Sanktionen.

Der vorliegende Fall führt einmal mehr die möglichen Folgen vor Augen, wenn Finanzinstitute ihre operationellen Risiken nicht beherrschen, nicht zuletzt im Compliance-Bereich.

US-Verfahren gegen BNP Paribas (Gruppe) abgeschlossen

BNP Paribas (Gruppe) gab heute eine Vereinbarung mit verschiedenen US-Behörden wie unter anderen dem U.S. Department of Justice (DoJ), dem New York Department of Financial Services (DFS) und dem US Federal Reserve System (Fed) bekannt, welche die Umgehung von US-Sanktionen mit den Ländern Kuba, Iran und Sudan betrifft. Die Vereinbarungen sehen ein Schuldeingeständnis der Gruppe und die Zahlung einer Busse von insgesamt 8.97 Milliarden Dollar an verschiedene US-Behörden vor. Das DFS sprach in diesem Zusammenhang zudem Sanktionen gegen die Gruppe aus, die einen temporären Ausschluss von Dollar-Clearing für bestimmte Geschäftseinheiten beinhalten.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch

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Zuletzt geändert: 01.07.2014 Grösse: 0.16  MB
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