Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellte im Krankenzusatzversicherungsgeschäft der Groupe Mutuel den Einsatz nicht genehmigter Prämien fest. Betroffen sind zahlreiche Versicherungsverträge, die Arbeitnehmende über Rahmenverträge ihrer Arbeitgeber bei Groupe Mutuel abgeschlossen haben. Groupe Mutuel verrechnete sowohl zu hohe wie auch zu tiefe Prämien. Die FINMA verlangte eine umgehende Korrektur und klärt die Umstände in einem laufenden Enforcement-Verfahren ab.
Im Rahmen ihrer Aufsicht stellte die FINMA diverse Probleme beim Krankenzusatzversicherungsgeschäft der Groupe Mutuel fest. Dazu gehören unter anderem die Vermarktung von nicht genehmigten Prämien.
Nicht genehmigte Prämien verrechnet
Die FINMA stellte fest, dass Groupe Mutuel im Bereich der Krankenzusatzversicherung über Jahre von der FINMA nicht genehmigte Prämien vermarktete und verrechnete. Davon betroffen sind insgesamt rund 24'000 Versicherte, die über Rahmenverträge ihrer Arbeitgeber bei Groupe Mutuel versichert sind. Rund 9000 Versicherte bezahlten Prämien, die über den von der FINMA genehmigten Tarifen lagen. Bei 15'000 Versicherten lagen die Prämien darunter.
FINMA verlangt umgehende Prämienrückerstattung
Die FINMA verlangte eine umgehende Korrektur der zu hoch berechneten Tarife. Vor diesem Hintergrund gibt Groupe Mutuel heute die Rückzahlung der zu hoch angesetzten Prämien bekannt. Versicherte mit zu tiefen Prämien erhalten für das Jahr 2015 Offerten mit Prämien, die mit den genehmigten Tarifen übereinstimmen. Die FINMA wies die Krankenversicherer regelmässig an, wie bei der Tarifgestaltung und der Genehmigung von Prämien und Rabatten korrekt vorzugehen ist. Die Überprüfung der FINMA deckte nun auf, dass Groupe Mutuel diese Anweisungen nicht befolgte.
Enforcement-Verfahren läuft
In diesem Zusammenhang eröffnete die FINMA im März 2014 ein Enforcement-Verfahren, welches gegenwärtig läuft. Ausserdem überprüft die FINMA laufend die konsequente Umsetzung der angeordneten Massnahmen. Dafür setzte die FINMA seit April 2014 zwei unabhängige Prüfbeauftragte ein. Weitere Einzelheiten zum laufenden Enforcement-Verfahren gibt die FINMA zum jetzigen Zeitpunkt keine bekannt.
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