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Medienmitteilung
2014

FINMA eröffnet Anhörung zum Rundschreiben Prüfwesen

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Teilrevision ihres Rundschreibens «Prüfwesen» (2013/3). Vor zwei Jahren beschlossen die Behörden, die Aufsicht über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB zu übertragen. Dafür passte das Parlament die gesetzlichen Grundlagen an und der Bundesrat revidiert gegenwärtig die Finanzmarktprüfverordnung. Diese beinhaltet neu Elemente und Prinzipien aus dem FINMA-Rundschreiben. Vor diesem Hintergrund soll dieses Rundschreiben nun teilrevidiert werden. Die Anhörung dauert bis zum 6. Oktober 2014.

Vor zwei Jahren revidierte die FINMA das aufsichtsrechtliche Prüfwesen und setzte dafür per 1. Januar 2013 die beiden Rundschreiben «Prüfwesen» (2013/3) und «Prüfgesellschaften und leitende Prüfer» (2013/4) in Kraft. Zur gleichen Zeit aber unabhängig davon beschlossen die Behörden, die Aufsichtskompetenzen zu bündeln und die Aufsicht über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die RAB zu übertragen. Das Parlament passte dafür das Revisionsaufsichtsgesetz RAG entsprechend an und der Bundesrat revidiert gegenwärtig die Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV). Diese Verordnung regelt im Einklang mit den Finanzmarktgesetzen die Grundzüge des Inhalts und der Durchführung der Prüfung sowie die Form der Berichterstattung.
 
Das heute gültige FINMA-Rundschreiben «Prüfwesen» beinhaltet diverse Bestimmungen und Prinzipien des Prüfwesens, welche neu auf Verordnungsstufe (FINMA-PV) verankert werden. Folglich müssen diese aus dem Rundschreiben im Rahmen dieser Teilrevision gestrichen werden. Die Anhörung dauert bis zum 6. Oktober 2014.

Nur geringfügige Änderungen am Prüfwesen

Mit der Revision des Rundschreibens erfahren die Instrumente des Prüfwesens grundsätzlich keine Änderungen. Für die Prüfung von Versicherungsunternehmen sind kleine Anpassungen bei der Risikoanalyse und bei den Standardprüfstrategien vorgesehen.

Ersatzlose Aufhebung des Rundschreibens «Prüfgesellschaften und leitende Prüfer»

Das FINMA-Rundschreiben «Prüfgesellschaften und leitende Prüfer» (2013/4) führt die Zulassungsvoraussetzungen und andauernden Anforderungen für Prüfgesellschaften und leitende Prüfer aus. Infolge des Übertrags der Aufsichtskompetenzen über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die RAB werden die Zulassungsbestimmungen neu in der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) geregelt. Daher soll das Rundschreiben per 31. Dezember 2014 ersatzlos aufgehoben werden.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch
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FINMA eröffnet Anhörung zum Rundschreiben Prüfwesen

Zuletzt geändert: 25.03.2015 Grösse: 0.28  MB
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Entwurf Rundschreiben 2013/3 Prüfwesen

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.26  MB
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Erläuterungsbericht

FINMA-Rundschreiben 2013/3 «Prüfwesen» - Teilrevision

Zuletzt geändert: 08.09.2014 Grösse: 0.5  MB
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Information zur Anhörung

Rundschreiben "Prüfwesen"

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.16  MB
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