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2014

Strukturierte Produkte: Die FINMA anerkennt die revidierten Richtlinien der SBVg und des SVSP als Mindeststandard

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Branchen-Richtlinien im Bereich strukturierte Produkte als Mindeststandard. Die ursprünglich von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erlassenen Richtlinien zu den strukturierten Produkten wurden nun zusammen mit dem Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) revidiert.

Die «Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten» datieren vom Juli 2007. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der strukturierten Produkte und den mit der Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV) per 1. März 2013 geänderten gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich, entschied die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) zusammen mit dem Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP), diese zu revidieren und als gemeinsame Richtlinien auszugestalten. Die FINMA anerkennt nun diese als Mindeststandard. Sie treten per 1. März 2015 in Kraft und beinhalten Übergangsbestimmungen.

Gleichzeitig hat die FINMA die FAQ zu den Strukturierten Produkten aktualisiert und auf ihrer Webseite aufgeschaltet.

FAQ: Strukturierte Produkte

Zuletzt geändert: 10.09.2014 Grösse: 0.78  MB
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