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2014

Geänderte Basler Mindeststandards: Pläne zur Umsetzung

Die Basler Mindeststandards für die Eigenmittelunterlegung und Risikoverteilung bei Banken sind in verschiedenen Bereichen angepasst worden. Die FINMA wird diese Änderungen gemäss dem internationalen Zeitplan umsetzen.

Innerhalb des letzten Jahres hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vier verschiedene Änderungen an seinen Mindeststandards vorgenommen.

  1. Die Eigenmittelunterlegung von Beteiligungstiteln in Form von Fondsanteilen im Bankenbuch wird angepasst.

  2. Ein neuer Standardansatz zur Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten ersetzt die heutigen Marktwertmethode und die selten verwendete heutige Standardmethode..

  3. Die Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken gegenüber zentralen Gegenparteien wird angepasst.

  4. Erstmals werden detaillierte internationale Standards zur Risikoverteilung eingeführt.

Da sich die prudentiellen Anforderungen an schweizerische Banken grundsätzlich an den Basler Standards orientieren, beabsichtigt die FINMA, diese Änderungen gemäss dem internationalen Fahrplan umzusetzen. Demnach würden die neuen Standards zur Risikoverteilung am 1. Januar 2019 in Kraft treten und die übrigen Änderungen am 1. Januar 2017. Zu der hierzu notwendigen Revision des FINMA-Rundschreibens 08/19 «Kreditrisiken Banken» und der Eigenmittelverordnung wird 2015 in Absprache mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement EFD eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Entwürfe werden ausserdem zuvor in der bestehenden nationalen Arbeitsgruppe «Basel III Eigenmittel» besprochen.

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