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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 27. November 2014 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei wurden dreiundzwanzig natürliche Person und vier Organisationen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 28. November 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.

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