Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rund-schreiben «Prüfwesen» (2013/3). Mit der Übertragung der Aufsicht über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB wurden die gesetzlichen Grundlagen angepasst. Im Zuge dieser Änderungen wurde auch das FINMA-Rundschreiben teilrevidiert und einer Anhörung unterzogen. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Vor zwei Jahren beschlossen die Behörden, die Aufsichtskompetenzen zu bündeln und die Aufsicht über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die RAB zu übertragen. Das Parlament passte dafür die gesetzlichen Grundlagen entsprechend an und der Bundesrat setzt nun per 1. Januar 2015 die revidierte Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV) in Kraft. Das FINMA-Rundschreiben «Prüfwesen» beinhaltete ursprünglich diverse Bestimmungen und Prinzipien des Prüfwesens, welche neu auf Verordnungsstufe verankert werden. Daher wurde dieses Rundschreiben teilrevidiert und einer Anhörung unterzogen.
Die Anhörungsteilnehmer unterstützten in ihren Stellungnahmen die vorgeschlagenen Anpassungen grundsätzlich. Die FINMA übernahm kleinere formelle Anpassungen, so wurde beispielsweise der Begriff der Rechnungsprüfung beibehalten. Einzelne Anhörungsteilnehmer thematisierten die Anwendung der Risikoanalyse und die mit einem Prüfmandat unvereinbaren Tätigkeiten. In diesen Bereichen wird aber die bereits kommunizierte Praxis beibehalten und daher keine materiellen Änderungen vorgenommen. Das revidierte FINMA-Rundschreiben tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Das FINMA-Rundschreiben «Prüfgesellschaften und leitende Prüfer» (2013/4) wird per Ende 2014 ersatzlos aufgehoben. Infolge des Übertrags der Aufsichtskompetenzen über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die RAB werden die in diesem Rundschreiben festgelegten Zulassungsbestimmungen in der Revisionsaufsichtsverordnung geregelt sein.
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