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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. Dezember 2014 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei wird der Eintrag einer natürlichen Person angepasst. Es handelt sich um eine technische Änderung aufgrund einer fehlerhaften Darstellung des Eintrags. Inhaltlich ändert sich am Eintrag nichts. Die Änderung tritt am 11. Dezember 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar:
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