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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 16. Dezember 2014 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden sechzehn natürliche und zwei juristische Personen neu den Finanz- und Reisesanktionen gegenüber Syrien unterworfen. Weiter wurden die Einträge von vier natürlichen und drei juristischen Personen abgeändert. Schliesslich wurde eine natürliche Person von der Liste gestrichen. Die Änderung tritt am 17. Dezember 2014 um 18.00 Uhr in Kraft.
 

Die Änderung ist auf der Internetseite des

SECO abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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