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Medienmitteilung
2015

Bundesrat genehmigt FINMA-Personalverordnung

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Revision der Personalverordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt. Die variablen Anteile im Lohnsystem der FINMA werden abgeschafft. Die budgetierten Prämien werden kostenneutral in die Fixlöhne überführt. Die Revision verbessert zudem die Grundlage, um Interessenskonflikte bei Wechseln von FINMA-Mitarbeitenden in die Privatwirtschaft zu vermeiden. 
Nachdem diese über fünf Jahren in Kraft war, stellte die FINMA dem Bundesrat den Antrag, ihre Personalverordnung in gewissen Punkten zu revidieren. Der Bundesrat hat heute die Anpassungen genehmigt. Sie betreffen vorab das Lohnsystem sowie Massnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. 

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Das bisherige Lohnsystem der FINMA mit seinen variablen Lohnanteilen, ist wenig geeignet für eine Aufsichtsbehörde. Die variablen Lohnanteile werden deshalb abgeschafft. Die budgetierten Prämien von ungefähr 4 % der Lohnsumme werden dieses Jahr für Anhebungen der Fixlöhne verwendet. Der Übergang zum neuen Lohnsystem führt zu keiner Erhöhung der Kosten. Angehoben wird die Obergrenze des maximalen Fixlohnes.

Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Die FINMA rekrutiert teilweise Spezialisten aus der Finanzbranche. Gleichzeitig sind die FINMA-Mitarbeitenden auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Um allfällige Interessenkonflikte beim Wechsel von der FINMA zu beaufsichtigten Unternehmen zu vermeiden, regelt die Verordnung die Kündigungsfristen neu. Sie sieht für bestimmte Schlüsselpositionen eine "Abkühlungsfrist" (Cooling-Off) von maximal 6 Monaten in Form einer Freistellung während der Kündigungsfrist vor. Zusätzlich werden unbezahlte Karenzfristen für Mitarbeitende eingeführt, die für die Aufsicht über ein bestimmtes, grosses Finanzinstitut verantwortlich sind. Die Karenzfrist greift dann, wenn die Mitarbeitenden zu ebendiesem Institut wechseln möchten. Cooling-off und Karenzfrist können zusammen maximal 12 Monate betragen. Dies betrifft insgesamt rund ein Dutzend FINMA-Mitarbeitende. 

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
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Zuletzt geändert: 13.05.2015 Grösse: 0.18  MB
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