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Internationale Sanktion

Änderung der Anhänge 6 und 7 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 11. Mai 2015 die Anhänge 6 und 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden zehn Unternehmen aus dem Anhang gestrichen, ein Unternehmen wurde mit einer ergänzten Begründung erneut auf die Liste genommen und die Angaben zu 73 Unternehmen und Personen wurden angepasst. Die Änderung tritt am 12. Mai 2015 um 18:00 Uhr in Kraft. 

 

Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.

 

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.

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